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Fragen und Antworten

Immer wieder erreichen uns Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgen, Firmen, Parteien, Kommunen und Stiftungen, die wir gerne beantworten. Eine Sammlung von oft gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wenn Sie mehr über die BürgerEnergie Rhein-Sieg eG erfahren möchten oder Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine Mail.

1.Genossenschaft

Wann wurde die Genossenschaft gegründet?

Was ist eine Genossenschaft?

Welche Vorteile hat die Rechtsform?

Ist die eG einem Verband angeschlossen?

Wer beaufsichtigt die Geschäfte?

Besteht eine Abhängigkeit zu anderen Wirtschaftsunternehmen?

Wie sieht die Organisationsstruktur aus?

Welche Geschäftszwecke verfolgt die eG?

Wofür werden die Geschäftsanteile eingesetzt?

Unterlieg die eG dem AIFM-Umsetzungsgesetz?

2. Mitgliedschaft

Können Stiftungen, Unternehmen, Kommunen, Parteien und anderen Organisationen Mitglied werden?

Kann ein Mitglied auch außerhalb von Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wohnen?

Kann man Anteile als Wertanlage für seine Kinder/Enkel zeichnen?

Ist mit der Mitgliedschaft eine aktive Mitarbeit verbunden?

Wieviel Stimmen habe ich als Mitglied?

Kann ich meinen Geschäftsanteil zurückgeben?

Endet die Mitgliedschaft durch den Tod?

Wenn alle Mitglieder ihre Anteile gleichzeitig kündigen, ist das Unternehmen dann insolvent?

Warum sind so viele Kommunen Mitglied in der eG?

Wann ist ein Beitritt zur eG möglich?

Können wir als Ehepaar Mitglied werden?

3. Beteiligung

Wie kann ich mich an Projekten beteiligen?

Wer bekommt den "Zuschlag" bei einer Beteiligung?