Mitmachen und investieren
Unsere Genossenschaft lebt von ihren Mitgliedern. Nur durch das Engagement jedes Mitglieds kann die BürgerEnergie Rhein-Sieg ihr Ziel erreichen und die Energiewende bei uns in der Region voranbringen.
Über 400 Mitglieder zählt die Genossenschaft mit großen Wachstumsraten mittlerweile. Wir würden uns freuen, auch Sie bald bei uns als Mitglied begrüßen zu dürfen.
Um bei uns Mitglied zu werden, muss ein Geschäftsanteil zu 250 Euro gezeichnet werden. Von allen neuen Mitgliedern erheben wir seit dem 01.07.2023 ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 30 Euro, mit dem wir den administrativen Aufwand der Mitgliederverwaltung ausgleichen wollen. Die Beitrittserklärung finden Sie hier.
Was können wir unseren Mitgliedern bieten?
- Zeichnung weiterer Geschäftsanteile zur Stärkung des Eigenkapitals der Genossenschaft.
- Finanzielle Beteiligung an neuen Projekten (attraktive Verzinsung, feste Laufzeiten)
- Teilnahme an der Ausschüttung der erwirtschafteten Überschüsse (Dividende)
- Vergünstigungen bei unseren Carsharing-Angeboten in Adenau, Ahrweiler, Bonn, Bornheim, Eitorf, Remagen, Siegburg, Sinzig und Windeck.
- Mitwirkung in Regionalgruppen (Bonn, Alfter, Niederkassel, Kreis Ahrweiler) sowie in weiteren geplanten Arbeitsgruppen (Freifläche, Windkraft, Ingenieure, Öffentlichkeitsarbeit)
- Regelmäßige Informationen durch unseren Newsletter und Regionalgruppen.
Wir planen weitere Vorteile:
- Bezug von Strom aus unseren Photovoltaikanlagen über das neue Produkt „Energy Sharing“ (ab ca. 2025)
- Vergünstigter Bezug von Ladestrom an unseren Ladestationen in Bonn, Bornheim, Eitorf, Remagen, Siegburg, Sinzig und Windeck
Risiko
Bei unseren Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Risikoabschätzungen gehen wir mit größter Sorgfalt vor, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Versicherbare Schäden sind versichert und neben der ständigen Kontrolle durch den Aufsichtsrat erfolgt eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung sind die Einnahmen aus dem erzeugten Strom sehr gut planbar.
Trotz aller Vorkehrungen handelt es sich bei der Übernahme von Geschäftsanteilen und der Gewährung von Nachrangdarlehen dennoch um eine Unternehmensbeteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust des Geschäftsguthabens führen. Eine Nachschusspflicht wird in unserer Satzung ausgeschlossen, wodurch keine Haftung über das eigene Geschäftsguthaben hinaus besteht.