Mitmachen und investieren

Unsere Genossenschaft lebt von ihren Mitgliedern. Nur durch das Engagement jedes Mitglieds kann die BürgerEnergie Rhein-Sieg ihr Ziel erreichen und die Energiewende bei uns in der Region voranbringen.

Über 350 Mitglieder zählt die Genossenschaft mittlerweile und wir sind eine immer weiter wachsende Gemeinschaft. Wir würden uns freuen, auch Sie bald bei uns in der Genossenschaft als Mitglied begrüßen zu dürfen. Um bei uns Mitglied zu werden, muss ein Geschäftsanteil zu 250 Euro gezeichnet werden. Von allen neuen Mitglieder erheben wir ab dem 01.07.2023 ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 30 Euro, mit dem wir den administrativen Aufwand der Mitgliederverwaltung ausgleichen wollen. Die Beitrittserklärung finden Sie hier.

Was können wir unseren Mitgliedern bieten?

  • die Möglichkeit, weitere Geschäftsanteile zeichnen zu können und damit das Eigenkapital der Genossenschaft zu stärken.
  • Die finanzielle Beteiligung an neuen Anlagen (attraktive Verzinsung, feste Laufzeit)
  • Teilnahme an der Ausschüttung der erwirtschafteten Überschüsse (Dividende)
  • Vergünstigungen bei unseren Carsharingangeboten in Siegburg, Bonn, Eitorf, Windeck, Bornheim, Remagen und Sinzig
  • Mitwirkung in Regionalgruppen (Bonn, Alfter, Niederkassel, Kreis Ahrweiler) sowie in weiteren geplanten Arbeitsgruppen (Freifläche, Windkraft, Ingenieure, Öffentlichkeitsarbeit)
  • Regelmäßige Informationen über unseren Newsletter und über die Regionalgruppen.

Wir planen weitere Vorteile:

  • Der Bezug von Strom aus unseren Photovoltaikanlagen über das neue Produkt „Energy Sharing“ (ab ca. 2025)
  • Der vergünstigte Bezug von Ladestrom an unseren Ladestationen in Siegburg, Bonn, Eitorf, Windeck, Remagen und Sinzig

Risiko​

Bei unseren Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Risikoabschätzungen gehen wir mit größter Sorgfalt vor, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Versicherbare Schäden sind versichert und neben der ständigen Kontrolle durch den Aufsichtsrat, erfolgt eine regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung sind die Einnahmen aus dem erzeugten Strom sehr gut planbar.

Trotz aller Vorkehrungen, handelt es sich bei der Übernahme von Geschäftsanteilen und der Gewährung von Nachrangdarlehen dennoch um eine Unternehmensbeteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust des Geschäftsguthabens führen. Eine Nachschusspflicht wird in unserer Satzung ausgeschlossen, wodurch keine Haftung über das eigene Geschäftsguthaben hinaus besteht.